Ein paar Worte zu den Kosten...

 

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen. Natürlich wünschen wir uns, dass Sie mit unserer Leistung zufrieden sind und auch die anfallenden Gebühren als angemessen betrachten.

Wenn Sie unsicher sind, welche Kosten auf Sie zukommen werden, scheuen Sie sich bitte nicht, uns zu fragen! Gern geben wir Ihnen Auskunft über die voraussichtlichen Kosten und prüfen auf Wunsch für Sie, ob Sie aufgrund Ihrer individuellen Einkommensverhältnisse möglicherweise Anspruch auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe durch den Staat haben.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung in den meisten Fällen die Kosten. Wir sagen Ihnen, in welchem Umfang der Versicherungsschutz zum Tragen kommt.

Geregelt ist die anwaltliche Vergütung durch das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG), die den sog. Gegenstands- oder Streitwert als Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung nimmt. Abweichend davon kann auch auf Honorarbasis (nach zeitlichem Aufwand) abgerechnet werden, wenn wir dies ausdrücklich mit Ihnen vereinbaren.

 

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